- Vorort
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Vor|ort ['fo:ɐ̯|ɔrt], der; -[e]s, -e:kleiner Ort, Ortsteil am Rand einer größeren Stadt:aus dem Zentrum weg in einen Vorort ziehen.Zus.: Villenvorort.* * *
Vor|ort 〈m. 1〉1. Vorstadt, äußerer Stadtteil2. leitender, geschäftsführender Ort in einem Verband, z. B. Lübeck in der Hanse* * *
Vor|ort , der; -[e]s, Vororte:1. Ortsteil, kleinerer Ort am Rande einer größeren Stadt:die Pariser -e;er wohnt in einem V. von Hamburg.2. [urspr. (bis 1848) = Bez. für den jeweils präsidierenden Kanton; zu ↑ 1Ort (3)] (schweiz.) Vorstand [einer überregionalen Körperschaft o. Ä.].* * *
Vor|ort,1) allgemeiner: im Randbereich einer größeren Stadt gelegener Ort, kann eingemeindet oder eine selbstständige Gemeinde sein.2) Geschichte: 1) der Hauptort (z. B. die Vororte gallischer Stämme); 2) in der deutschen Hanse und bei anderen Städtebünden die geschäftsführende Stadt; 3) in der Schweiz bis 1848 der leitende Kanton, in dem die Tagsatzung beriet (bis 1798 Zürich, 1815-48 im Zweijahresrhythmus Wechsel zwischen Zürich, Bern, Luzern). Die Wahl Berns zur Bundeshauptstadt beendete das Prinzip des Vororts.3) Verbandswesen: im engeren Sinn die ständige Präsidialbehörde des Schweizerischen Handels- und Industrievereins (acht Mitglieder aus der schweizerischen Handelskammer), bis 1882 je für 2-3 Jahre aus einer der Handelskammern gebildet; im weiteren Sinn der Verein als Ganzes.* * *
Universal-Lexikon. 2012.